Bewilligung
Bewilligung
Ausländer, welche in der Schweiz arbeiten und wohnen wollen, brauche eine gültige Arbeitsbewilligung. Normalerweise wird der Antrag zur Bewilligung vom Arbeitgeber gestellt.
Folgende Bewilligungen gibt es:
Meldeverfahren (kurzfristige Erwerbstätigkeit):
Ausländische Erwerbstätige aus den EU-25/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten. Das Meldeverfahren muss der Arbeitsgeber beantragen.
Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung):
Es handelt sich um eine Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis. Dieser Schein wird bei Vorlage eines Arbeitsvertrages, der 12 Monate oder länger dauert, ausgestellt. Er ist 5 Jahre gültig. Keine Einschränkungen bei der Berufsausübung und der Wahl des Wohnorts.
Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung):
Niederlassungsbewilligung für unbeschränkte Zeit, die an keine Bedingungen geknüpft ist. Voraussetzung um die Niederlassungsbewilligung zu erlangen, ist ein regulärer und ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von 5 Jahren.
Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung):
Inhaber der Bewilligung G wohnen im grenznahen Ausland und verfügen über einen gültigen Arbeitsvertrag in einer Schweizer Grenzregion. Sie müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.
Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung):
Diese wird für eine befristete Zeit (in der Regel weniger als ein Jahr) für Personen mit einem bestimmten Aufenthaltszweck in der Schweiz ausgestellt. Dies betrifft vor allem „Au pairs“ oder junge Berufsleute zwischen 18 und 30 Jahren, die in der Schweiz ein Praktikum absolvieren.
Die Bewilligung L kann bei Verlängerung des Arbeitsvertrags in eine Bewilligung B oder bei Wohnort in Grenznähe in eine Bewilligung G umgewandelt werden.
AHV
Alters- und Hinterbliebenen Versicherung AHV
Die AHV ist die Alters- und Hinterbliebenenversicherung in der Schweiz. Die AHV soll den wegen Alter oder Tod zurückgehenden Verdienst kompensieren. Mit den Altersrenten ermöglicht die AHV im Alter den Rückzüg aus dem Berufsleben und sichert einen materiellen Ruhestand.
Die Hinterlassenen Rente soll verhindern, dass keine finanzielle Notlage bei Tod eines Elternteils oder Ehegatten entsteht.
Sozialversicherungen
Sozialversicherungen
In der Schweiz gibt es viele obligatorische Sozialversicherungen, die einen weitreichenden finanziellen Schutz in verschiedenen Lebenssituationen bieten. Die Abgaben für Sozialversicherungen werden direkt vom Arbeitgeber bezahlt, bzw. vom Lohn abgezogen.
Die Prozentsätze sind je nach Kanton unterschiedlich. Im Grundsatz sind dies aber:
AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung – 4.35 %
IV Invalidenversicherung – 0.70 %
EO Erwerbsersatzordnung – 0,225 %
UV Unfallversicherung – gemäss Vertrag
KV Krankenversicherung – gemäss Vertrag
ALV Arbeitslosenversicherung – 1,1 %
BV Berufliche Vorsorge oder 2. Säule – 2% bis 8% vom Bruttolohn
Familienzulagen 0,1 % bis 4,0 %
Vertrag
Vertrag
Ihr Arbeitsvertrag besteht in der Regel aus zwei Teilen:
Rahmenarbeitsvertrag
Dieser regelt die Punkte, die bei allen Einsätzen zur Anwendung kommen.
Einsatzvertrag
Er regelt die Punkte, die für den konkreten Arbeitseinsatz gelten, wie z.B.:
- die Art der zu leistenden Arbeit
- Beginn und Ende des Einsatzes
- die konkreten Arbeitszeiten
- die Lohnbestimmungen
- allfällige Spesen und Zulagen
- die Abzüge für die Sozialversicherungen.
Jeder neue Einsatz erfordert deshalb auch einen entsprechenden neuen Einsatzvertrag, welcher ebenfalls vor Einsatzbeginn vorliegen muss.
Personalien
Personalien
Die Mitarbeiter der Atempo Personal AG sind verpflichtet uns jede Änderung Ihrer Personalien mitzuteilen.
Wichtig für die korrekte Abrechnung:
- Wohnanschrift
- Zivilstand
- Kinder
- Aufenthaltsbewilligung
- Kirchensteuer
Vorschuss / Akonto
Vorschuss / Akonto
Als Lohn gilt der im Einsatzvertrag vereinbarte Stundenlohn. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, einen korrekten Arbeitsrapport abzugeben, welcher am Ende der Woche und am Ende des Einsatzes ausgefüllt werden muss. Dieser wird von Atempo Personal unterschrieben. Ohne korrekten Arbeitsrapport erfolgt keine Abrechnung.
Mit korrektem Arbeitsrapport erhält der Mitarbeiter auf Wunsch einen Vorschuss von max. 80% des Lohnes der jeweiligen Kalenderwoche auf sein Bankkonto.
Es werden keine Barvorschüsse und Checks ausgestellt
Urlaub
Urlaub
Der Mitarbeiter hat grundsätzlich Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (resp. 5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr). Der Urlaub wird pro rata temporis gewährt. Der Mitarbeiter ist gehalten, seinen Ferienanspruch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beziehen.
Das «angesparte» Urlaub-Guthaben wird auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
Eine Auszahlung vom Urlaub-Guthaben wird beim Bezug des Urlaubes resp. bei Austritt aus der Atempo Personal AG ausbezahlt.